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Gesetzesänderung erlaubt Einäscherung von Pferden

In Zusammenarbeit mit Pferdekrematorien in Deutschland und den Niederlanden bietet ANUBIS-Tierbestattungen bundesweit Pferdeeinäscherungen an. Möglich macht das die Änderung des „Tierischen Nebenprodukt-Beseitigungsgesetzes“, die im Februar 2017 in Deutschland in Kraft getreten ist. Verstorbene Pferde und Ponys müssen nun nicht mehr in die Tierkörperbeseitigung oder zum Schlachter gebracht werden, sondern dürfen im Tierkrematorium eingeäschert werden.

Gesetzesänderung erlaubt Einäscherung von Pferden

„Diese Gesetzesänderung wurde von Pferdefreunden sehnsüchtig erwartet“, erklärt ANUBIS-Geschäftsführer Roland Merker. „Pferde haben heute einen ganz anderen Stellenwert. Sie sind kaum mehr Nutztiere, sondern begleiten ihre Besitzer über viele Jahre in Sport und Freizeit, sind Ausgleich zum stressigen Arbeitsalltag. Zwischen Mensch und Tier besteht ein enges Vertrauensverhältnis“. Bis zur Gesetzesänderung mussten verstorbene Pferde und Ponys in die Tierkörperbeseitigung gebracht werden oder zum Schlachter. Eine unerträgliche Situation für viele Pferdehalter. Die Feuerbestattung bietet eine würdevolle Alternative. In der Schweiz und den Niederlanden gibt es bereits seit einigen Jahren Pferdekrematorien. In Deutschland ist das erste 2017 entstanden, weitere sind bereits in Planung.

Genehmigung der Einäscherung, Kosten und Überführung des verstorbenen Tieres

Die Partnerbetriebe von ANUBIS-Tierbestattungen organisieren bundesweit die Bestattung von Pferden. Pferdehalter sollten sich schon einige Zeit vor dem Einschläfern des Tieres über die Möglichkeit einer Feuerbestattung informieren, um das Einschläfern und die Überführung gemeinsam planen zu können.

Die Genehmigung für die Einäscherung muss der Pferdebesitzer selbst beim Veterinäramt beantragen. ANUBIS-Tierbestattungen berät detailliert über den Ablauf und sendet dem Pferdebesitzer die erforderlichen Formulare zu. Kremiert werden können nur Pferde, die keine ansteckenden Krankheiten hatten. Dies muss vom Tierarzt bestätigt werden. Sobald die Ausnahmegenehmigung erteilt ist und alle Papiere vorliegen, wird das Pferd abgeholt und auf direktem Weg in das Tierkrematorium gebracht.

Für die Abholung muss das Gelände frei zugänglich sein und mit dem Auto angefahren werden können. Das Pferd wird liegend, mit größter Sorgfalt auf einem eigens angefertigten Pferdeanhänger transportiert und dann einzeln eingeäschert. Die Verbrennung kann bis zu acht Stunden dauern, abhängig davon, wie schwer das Tier ist.

Die Kosten für die Kremierung sind ebenfalls abhängig vom Gewicht des Tieres, aber auch vom Transportweg. ANUBIS-Tierbestattungen arbeitet mit Pferdekrematorien in den Niederlanden und in Deutschland, ganz nach Wunsch des Pferdbesitzers. In den Niederlanden liegen die Kremierungskosten zwischen 750 und 1395 Euro, in Deutschland zwischen 1990 und 3090 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Überführung.

Bleibende Erinnerung

Tierhalter haben die Möglichkeit bei der Einzeleinäscherung dabei zu sein und sich in aller Ruhe würdevoll zu verabschieden. Die Asche des Tieres kann in einer speziellen Pferdeurne mit nach Hause genommen oder in einem Sammelgrab bestattet werden. Wer bei der Einäscherung nicht persönlich anwesend ist, dem werden Asche und eine Urne nach Wahl zugesendet oder können beim ANUBIS-Partnerbetrieb abgeholt werden. Da das Gewicht der Asche bis zu 25 kg betragen kann, bietet es sich an, nur einen Teil der Asche in einer kleinen Urne symbolisch zu Hause aufzubewahren und den Rest auf dem eigenen Grundstück zu verstreuen oder zu begraben. Für jede Einäscherung stellt ANUBIS-Tierbestattungen ein Zertifikat aus.

www.anubis-tierbestattungen.de

 

 

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